Immobilienverwaltung

Verwaltung



Aufgaben einer Verwaltung


Von einem Verwalter wird Fachwissen, Einfühlungsvermögen, Standhaftigkeit und ständige Leistungsbereitschaft erwartet. Permanent ändern sich Gesetze, Verordnungen und Vorschriften bei deren Umsetzung wir die Wohnungseigentümergemeinschaften unterstürzen.

Eine langjährige Erfahrung und entsprechendes Fachwissen sind daher unerlässlich, um die Verwaltung effizient und gesetzeskonform umzusetzen. Wir sind tätig im Oberland, das beinhaltet die Landkreise Bad-Tölz/ Wolfratshausen, Miesbach/ Tegernsee/ Holzkirchen und den Süden Münchens.


WEG-Verwaltung


• Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen

• Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaften

• Abschluss und Aufrechterhaltung von Versorger- und Dienstleistungsverträgen

• Objektbegehungen mit dem Verwaltungsbeirat

• Bearbeitung von Versicherungsschäden

• Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten

• Ansprechpartner für die Eigentümer

• Prüfung und Bezahlung von Rechnungen

• Verbuchung und Kontrolle sämtlicher Zahlungen

• Erstellung der Hausgeldabrechung

• Führung der Bankkonten im Namen der WEG



Mietverwaltung


• Übernahme sämtlicher Korrespondenz mit den Mietern

• Bearbeitung und Aussprache von Kündigungen

• Neuvermietung inklusive Bonitätsprüfung zu marktgerechten Konditionen

• Anpassung der Mieten

• Durchsetzung der Hausordnung

• Bearbeitung von Versicherungsschäden

• Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten

• Regelmäßiges Reporting an den Eigentümer

• Ansprechpartner für Mieter

• Erstellung der Nebenkostenabrechnung

• Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung an den Eigentümer



Sondereigentumverwaltung


• Suche und Auswahl geeigneter Mieter

• Abschluss von Mietverträgen

• Wohnungsabnahmen und Übergaben

• Korrespondenz mit Mietern, Behörden, Anwälten, u.s.w.

• Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

• Mietenbuchhaltung inklusive außergerichtlichem und gerichtlichem Mahnverfahren

• regelmäßige Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Wohnungseigentümer

• Veranlassung von erforderlichen Reparaturen, in Abstimmung mit den Wohnungseigentümern





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